FAQ
Bewerbung und Zulassung
Wann kann das B.A./M.A. Studium im Fach Ethnologie begonnen werden?
Der B.A./M.A. Studiengang Ethnologie kann jeweils nur zum Wintersemester begonnen werden. Weitere Infos finden Sie unter: www.studium.uni-freiburg.de/de/studienangebot/studienfaecher
Gibt es eine Zulassungsbeschränkung?
Für BA Haupt- und Nebenfach gibt es eine Zulassungsbeschränkung.
Genauere Infos unter www.studium.uni-freiburg.de/de/bewerbung/bls
Für den Masterstudiengang liegt ebenfalls eine Zulassungsbeschränkung vor. Die genauen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte folgenden Seiten:
• https://www.ethno.uni-freiburg.de/studium/ma/mabewerbung
• https://www.ethno.uni-freiburg.de/dok/zulaomaster
Nähere Informationen erhalten Sie auch in der Fachstudienberatung: http://www.studium.uni-freiburg.de/de/studienangebot/master/info/331
Studium
Was sind ECTS-Punkte?
3.1. ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System)
Das ECTS wurde ursprünglich von der EU-Kommission als System zum Transfer von Studienleistungen entwickelt, das die Mobilität der Studierenden fördern, d.h. einen Studienortwechsel im Inland und insbesondere zwischen zwei Ländern erleichtern soll. Im Rahmen des B.A.-Studienganges wird ECTS als Akkumulierungssystem verwendet, d.h. im Laufe des Studiums ist eine bestimmte Zahl von ECTS-Punkten zu erwerben. ECTS-Punkte sind eine quantitative Maßeinheit für den Studienaufwand (workload) der Studierenden. Es wird davon ausgegangen, dass den Studierenden ein Zeitbudget von insgesamt 1500 Arbeitsstunden pro Jahr zur Verfügung steht. Pro Studienjahr werden 60 ECTS-Punkte vergeben, d.h. 30 ECTS-Punkte pro Semester (Vorlesungs- und vorlesungsfreie Zeit). Da den Studierenden pro Semester 750 Arbeitsstunden zur Verfügung stehen, entspricht 1 ECTS-Punkt 25 Arbeitsstunden.
3.2. Erwerb von ECTS-Punkten
Jeder Lehrveranstaltung ist im B.A.-Studiengang eine bestimmte Zahl von ECTS-Punkten zugeordnet. Die Anzahl der ECTS-Punkte richtet sich nach der von den Lehrenden erwarteten Arbeitszeit (workload), die die Studierenden aufbringen müssen, um die jeweilige Lehrveranstaltung erfolgreich absolvieren zu können. Der "Studienaufwand" (workload) setzt sich zusammen aus:
➤ Kontaktzeit, d.h. regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen (sofern von der/dem Lehren-den bzw. Institut/Seminar so festgelegt)
➤ Beratungsgespräche in den Sprechstunden (2 Semesterwochenstunden/SWS ~ 25 Kontaktstunden)
➤ Selbststudium, d.h. die für die Erbringung der erforderlichen Studien- und/oder Prüfungsleistungen erforderliche Arbeitszeit: Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, Erarbeitung von Referaten, Hausarbeiten, Klausurvorbereitung usw.
Die einer Lehrveranstaltung zugeordneten ECTS-Punkte werden nur vergeben, wenn alle für die jeweilige Lehrveranstaltung erforderlichen Leistungen erfolgreich erbracht wurden (Alles-oder-Nichts-Prinzip). Ferner werden ECTS-Punkte auch für lehrveranstaltungsunabhängige Leistungen vergeben, z.B. für Praktika oder Exkursionen.
Zitiert aus Informationen zum Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) der Philologischen, der Philosophischen und der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät". Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.geko.uni-freiburg.de/pruefungsordnungen/bachelor
Wie funktioniert das Studienprojekt/Praktikum/Studium im Ausland im B.A. Studium?
Für das 5. Fachsemester sieht der Studienverlaufsplan des B.A.-Studiengangs Ethnologie ein Studienprojekt bzw. ein Studium an einer ausländischen Universität vor. Es muss entweder das Studienprojekt oder das Ethnologische Studium an einer ausländischen Universität absolviert werden.
Studienprojekt / Praktikum
Es ist selbständig ein Studienprojekt (z.B. empirische Studie, Feldforschung, Museums- bzw. Ausstellungsprojekt, Projekt/Praktikum in einer Einrichtung, die in einem für die Ethnologie relevanten Bereich tätig ist, Archivarbeit) zu entwickeln und in Absprache mit den zuständigen Lehrenden zu planen, durchzuführen und auszuwerten. Die Anerkennung des Studienprojektes setzt voraus, dass es von der zuständigen Fachvertreterin bzw. dem zuständigen Fachvertreter vorab genehmigt wurde und die bzw. der Studierende einen wissenschaftlichen Projektbericht in schriftlicher Form vorlegt. Es ist auch eine Kombination aus Praktikum und Feldforschung möglich. Für alle B.A.-Studierenden wird im 4. Fachsemester ein Mentorium zur Vorbereitung des Studienprojekts/ des Auslandsstudiums angeboten. Berichte früherer Studienprojekte können im Sekretariat des Instituts und z.T. auf der Homepage unter „Publikationen“ eingesehen werden.
Ethnologisches Studium an einer ausländischen Universität
Alternativ ist ein einsemestriges ethnologisches Studium an einer ausländischen Universität (innerhalb oder außerhalb Europas) zu absolvieren; in begründeten Fällen kann das Studium auch an einer deutschen Universität absolviert werden. Die Wahl der Universität und die Gestaltung des Studiums sind in Absprache mit den zuständigen Lehrenden zu planen. Die Anerkennung des ethnologischen Studiums an einer ausländischen Universität setzt voraus, dass dieses von der zuständigen Fachvertreterin bzw. dem zuständigen Fachvertreter vorab genehmigt wurde und die bzw. der Studierende erfolgreich an Lehrveranstaltungen der anderen Universität teilgenommen hat sowie einen wissenschaftlichen Bericht in schriftlicher Form über das absolvierte Studiensemester vorlegt.
Wie funktioniert das Studienprojekt im Ausland im M.A. Studium?
Forschungsorientiertes Studienprojekt (vgl. M 6 – Forschungsqualifizierende Praxis II)
Es ist in Absprache mit dem zuständigen Fachvertreter bzw. der zuständigen Fachvertreterin ein Studienprojekt zu planen, durchzuführen und auszuwerten. Die Anerkennung des Studienprojektes setzt voraus, dass es von dem zuständigen Fachvertreter bzw. der zuständigen Fachvertreterin vorab genehmigt wurde und die bzw. der Studierende einen wissenschaftlichen Projektbericht in schriftlicher Form vorlegt. Das Studienprojekt basiert auf einer selbständigen empirischen Studie; es wird zumeist im Ausland durchgeführt, in begründeten Fällen kann es aber auch im Inland realisiert werden.
Welche Veranstaltungen können im Modul Interdisziplinäre Aspekte der Ethnologie belegt werden?
!Wichtig! Nur relevant für Studierende, die noch nach der Alten Prüfungsordnung von 2011 studieren. In der aktuellen Prüfungsordnung ist das genannte Modul nicht mehr vorhanden.
Alle Lehrveranstaltungen, die ohne Rücksprache im Modul Interdisziplinäre Aspekte der Ethnologie besucht werden können, werden zu Beginn jedes Semesters am schwarzen Brett im Institut für Ethnologie bekannt gegeben. Weitere Veranstaltungen können nur in Absprache mit dem B.A.-Beauftragten des Instituts für Ethnologie, sowie in Absprache mit dem/der Lehrenden belegt werden, der/die die gewünschte Veranstaltung anbietet. Dabei müssen insgesamt 6 ECTS-Punkte akkumuliert werden. Diese können sich auch auf eine oder mehrere Veranstaltungen verteilen (1 x 6 EXTS, 2 x 3 ECTS, 3 x 2 ECTS). Veranstaltungen, die mit mehr ECTS-Punkten angegeben sind, können nach Absprache trotzdem belegt und mit 6 ECTS-Punkten angerechnet werden.
Wie soll man Hausarbeiten gestalten?
➨ Richtlinien zur Orientierung für Referate (Thesenpapier, Dauer etc.) und Hausarbeiten (Länge, Formatierung, Literaturverzeichnis) können auf der Homepage des Instituts unter Service als PDF heruntergeladen werden. Die genauen Bestimmungen sollten trotzdem mit dem verantwortlichen Dozenten/der verantwortlichen Dozentin besprochen werden.
➨ Zusätzlich zur Abgabe bei der dozierenden Person bitten wir um Einsendung in PDF Format für das digitale Archiv:archiv@ethno.uni-freiburg.de in der Form: Jahr-PL/SL-Dozent*in-Kurs(Stichwort)-Student*in. Die Arbeiten werden dort für den vorgeschriebenen Zeitraum gespeichert und danach gelöscht. Genauere Informationen finden Sie in den Richtlinien.
➨ Eine Leitlinie zur geschlechtersensiblen Sprache der Uni Freiburg finden Sie hier.
➨ Programme zur Literaturverwaltung können zum Teil kostenlos als Open Source Software (Zotero) oder mit Campuslizenz (siehe RZ) genutzt werden:
Zotero: www.zotero.org Citavi: www.citavi.com |
Die UB bietet regelmäßig Citavi Einführungskurse an.
Wo finde ich Informationen und Termine von Lehrveranstaltungen?
Alle Informationen zu Lehrveranstaltungen wie Vorbesprechungstermine, Leistungsanforderungen, inhaltliche Beschreibung etc. finden Sie unter Studium → Lehrveranstaltungen.
Gibt es in den Lehrveranstaltungen eine Anwesenheitspflicht?
Ob für eine Lehrveranstaltung Anwesenheitspflicht besteht, entscheidet der/die Dozent/in (siehe auch: Was sind ECTS, Punkt 3.2). Angaben zu Leistungsanforderungen in den einzelnen Lehrveranstaltungen finden Sie in den Beschreibungen der Lehrveranstaltungen.
Prüfungsordnungen
Wie viele ECTS muss ich insgesamt im B.A. Studium erwerben?
Im sechssemestrigen B.A.-Studium sind insgesamt 180 ECTS-Punkte zu erwerben.
Für Studierende ab WS 2011/12:
- im Hauptfach: 120 ECTS-Punkte
- im Nebenfach: zwischen 30 und 40 ECTS-Punkte
(siehe jeweilige Bestimmungen für die Nebenfächer in der B.A.-Prüfungsordnung) - im Ergänzungsbereich: zwischen 20 und 30 ECTS-Punkten, davon mindestens 8 ECTS-Punkte aus dem Bereich Berufsfeldorientierte Kompetenzen (BOK)
In Nebenfach und Ergänzungsbereich sind insgesamt 60 ECTS-Punkte zu erwerben. Weitere Informationen: http://www.geko.uni-freiburg.de/studiengaenge/bachelor
Neben den Angeboten des ZfS gibt es für Studierende der Ethnologie die Möglichkeit, Sprachkurse als Leistungen im Ergänzungs- /BOK-Bereich anrechnen zu lassen. Die angebotenen Sprachkurse werden auf der Homepage des Instituts bekannt gegeben.
Für Studierende, die vor dem WS 2011/12 begonnen haben:
- im Hauptfach: 120 ECTS-Punkte
- im Nebenfach: zwischen 30 und 40 ECTS-Punkte siehe jeweilige Bestimmungen für die Nebenfächer in der B.A.-Prüfungsordnung)
- Zwischen 20 und 30 ECTS-Punkte im BOK-Bereich Im Nebenfach und BOK-Bereich sind insgesamt 60 ECTS-Punkte zu erwerben.
Weitere Informationen: http://www.geko.uni-freiburg.de/studiengaenge/bachelor/bachelor
Neben den Angeboten des ZfS gibt es für Studierende der Ethnologie die Möglichkeit, Sprachkurse als Leistungen im Ergänzungs- /BOK-Bereich anrechnen zu lassen. Die angebotenen Sprachkurse werden auf der Homepage des Instituts bekannt gegeben.
Was mache ich, wenn ich bei einer Prüfung krank bin? An wen muss ich die Krankmeldung schicken?
Sollten Sie einen Prüfungstermin wegen Krankheit nicht wahrnehmen können, müssen Sie ohne Ausnahme ein ärztliches Attest beim Prüfungsamt der Gemeinsamen Kommission vorlegen. Es reicht nicht aus, sich mit dem/der verantwortlichen Lehrenden in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Was passiert, wenn ich eine Prüfung im B. A. Studium nicht bestehe?
Studierende ab WS 2011/12:
§ 15 Wiederholung studienbegleitender Prüfungsleistungen
(1) Studienbegleitende Prüfungsleistungen, die mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurden oder als nicht bestanden gelten, können einmal wiederholt werden; eine zweite Wiederholung ist nur in dem in Absatz 5 genannten Fall möglich. Der Prüfungsausschuss legt fest, ob für Wiederholungsprüfungen eine erneute Anmeldung erforderlich ist oder ob die Prüfungsanmeldungen gemäß § 12 Absatz 1 zugleich als bedingte Anmeldung zu den entsprechenden Wiederholungsprüfungen gelten.
(2) Die Wiederholungsprüfung ist in der Regel in dem auf die nicht bestandene Prüfung folgenden Semester, spätestens jedoch in dem darauffolgenden Semester abzulegen und findet in der Regel im Rahmen der für diese Prüfung vorgesehenen regulären Prüfungstermine statt. Zwischen der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der nicht bestandenen studienbegleitenden Prüfung und der Wiederholungsprüfung muss in der Regel mindestens ein Monat liegen.
(3) Wurde die nicht bestandene Prüfung spätestens sechs Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters absolviert und ist das Bestehen der Wiederholungsprüfung Bedingung für die Zulassung zu einer studienbegleitenden Prüfung des folgenden Semesters oder für den Besuch einer Lehrveranstaltung des folgenden Semesters, ist dem/der Studierenden auf Antrag Gelegenheit zu geben, die Wiederholungsprüfung so rechtzeitig abzulegen, dass er/sie bei Bestehen der Wiederholungsprüfung zu der Prüfung des folgenden Semesters zugelassen werden beziehungsweise die Lehrveranstaltung besuchen kann.
(4) Werden studienbegleitende Prüfungen, die nicht Bestandteil der Orientierungsprüfung sind, außer-halb der regulären Prüfungstermine wiederholt, kann in begründeten Fällen die Art der Prüfungsleistung von der in den fachspezifischen Bestimmungen in Anlage B dieser Prüfungsordnung festgelegten Prüfungsart abweichen. Voraussetzung hierfür ist, dass die fachlichen Anforderungen der Prüfungsleistung gewahrt werden. Die Art der in der Wiederholungsprüfung zu erbringenden Prüfungsleistung wird dem/der Studierenden in diesem Fall spätestens mit Bekanntgabe des Wiederholungstermins mitgeteilt.
(5) Im Hauptfach können zwei Prüfungsleistungen und im Nebenfach eine Prüfungsleistung höchstens zweimal wiederholt werden. Hiervon ausgenommen ist jeweils die für die Orientierungsprüfung erforderliche Prüfungsleistung. Die zweite Wiederholung einer Prüfungsleistung setzt in der Regel eine erneute Teilnahme an der zugehörigen Lehrveranstaltung voraus. Absatz 2 gilt entsprechend.
(6) Wird die Frist für die Ablegung einer Wiederholungsprüfung versäumt, so erlöschen der Prüfungsanspruch und die Zulassung für das betreffende Fach im Studiengang Bachelor of Arts, es sei denn, der/die Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten oder er/sie hat von der Möglichkeit, die Prüfungsleistung ein zweites Mal zu wiederholen (Absatz 5), noch keinen Gebrauch gemacht.
(7) Die Wiederholung bestandener studienbegleitender Prüfungen ist nicht zulässig. Siehe dazu hier: Allgemeine Bestimmungen
Studierende ab WS 2009/10:
§ 29 Wiederholung studienbegleitender Prüfungen
(1) Studienbegleitende Prüfungen, die mit nicht ausreichend (5,0) bewertet wurden oder als nicht bestanden gelten, können einmal wiederholt werden; eine zweite Wiederholung ist nur in dem in Absatz 6 genannten Fall möglich. Der Prüfungsausschuss legt fest, ob für Wiederholungsprüfungen eine erneute Anmeldung erforderlich ist oder ob die Prüfungsanmeldungen gemäß § 19 Abs. 1 zugleich als bedingte Anmeldung zu den entsprechenden Wiederholungs-prüfungen gelten.
(2) Die Wiederholungsprüfung ist - unter Beachtung der in § 9 und 13 genannten Orientierungs- und Zwischenprüfungsfristen - in der Regel in dem auf die nicht bestandene Prüfung folgenden Semester, spätestens jedoch in dem darauf folgenden Semester abzulegen und findet in der Regel im Rahmen der für diese Prüfung vorgesehenen regulären Prüfungstermine statt. Bei Versäumnis der Wiederholungsfrist erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, die bzw. der Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten.
(3) Wurde die nicht bestandene Prüfung spätestens sechs Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters erbracht und ist das Bestehen der Wiederholungsprüfung Bedingung für die Zulassung zu einer studienbegleitenden Prüfung des folgenden Semesters oder für den Besuch einer Lehrveranstaltung des folgenden Semesters, ist der bzw. dem Studierenden auf Antrag Gelegenheit zu geben, die Wiederholungsprüfung so rechtzeitig abzulegen, dass er bzw. sie zu dieser Prüfung zugelassen werden kann bzw. die Lehrveranstaltung besuchen kann.
(4) Zwischen Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der Erstprüfung und der Wiederholungsprüfung müssen in der Regel mindestens vier Wochen liegen.
(5) Bei einer Wiederholungsprüfung, die nicht im Rahmen der Prüfungstermine des auf die nicht bestandene Prüfung folgenden Semesters abgelegt wird, kann die Art der zu erbringenden Prüfungsleistung von der in den fachspezifischen Bestimmungen festgelegten Prüfungsart abweichen, sofern die fachspezifischen Gegebenheiten dies erfordern. Art und Umfang der in der Wiederholungsprüfung zu erbringenden Prüfungsleistung/en sind der bzw. dem Studierenden in diesem Fall spätestens bei der Vereinbarung des Wiederholungstermins mitzuteilen.
(6) Eine zweite Wiederholung einer nicht bestandenen studienbegleitenden Prüfung ist in jedem Studienfach nur einmal möglich; eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen. Die zweite Wiederholung einer Modulteilprüfung setzt in der Regel eine erneute Teilnahme an der zugehörigen Lehrveranstaltung voraus. Absatz 2 gilt entsprechend.
(7) Die Wiederholung einer bestandenen studienbegleitenden Prüfung ist nicht zulässig. Siehe dazu hier: S. Allgemeine Bestimmungen
Weitere Informationen zur Wiederholung von Prüfungen auf der Homepage der GeKo: http://www.geko.uni-freiburg.de/studiengaenge/bachelor
Was sind Orientierungsprüfung und B.A.-Prüfung?
Studierende ab WS 2011/12
§ 16 Orientierungsprüfung
(1) Die Orientierungsprüfung wird im Haupt- und im Nebenfach studienbegleitend durchgeführt. Die für die Orientierungsprüfung erforderliche studienbegleitende Prüfungsleistung ergibt sich für jedes Fach aus den fachspezifischen Bestimmungen in Anlage B dieser Prüfungsordnung.
(2) Die Orientierungsprüfung ist bis zum Ende des zweiten Fachsemesters abzulegen. Wurde die für die Orientierungsprüfung erforderliche studienbegleitende Prüfung nicht bestanden, kann sie einmal im darauf folgenden Semester wiederholt werden. Wird diese Prüfungsleistung nicht spätestens bis zum Ende des dritten Fachsemesters erbracht, so erlischt der Prüfungsanspruch für das betreffende Fach, es sei denn, der/die Studierende hat die Überschreitung dieser Frist nicht zu vertreten. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag des/der Studierenden. Siehe dazu hier: www.geko.uni-freiburg.de/studiengaenge/bachelor/bachelor2011/allgbest.pdf
§ 3 Orientierungsprüfung
Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in der Einführung in die Ethnologie die schriftliche Modulteilprüfung erfolgreich abgelegt wurde. Die Bachelorprüfung ergibt sich aus Studienbegleitenden Prüfungen und der Bachelorarbeit. Weitere Infos: Siehe Allgemeine Bestimmungen und Prüfungsordnung Siehe dazu hier: www.geko.uni-freiburg.de/studiengaenge/bachelor/bachelor2011/allgbest.pdf
Studierende, die vor WS 2011/12 mit dem Studium begonnen haben
Informationen unter Allgemeine Bestimmungen und Prüfungsordnung auf der Seite der GeKo
Wie setzt sich die Abschlussnote des B. A. zusammen?
Die Abschlussnote setzt sich aus den Noten der studienbegleitenden Prüfungen und der Note der B.A.-Abschlussarbeit zusammen. Details zur Berechnung und zur Gewichtung einzelner Noten findet man in den Prüfungsordnungen auf den Seiten der GEKO: http://www.geko.uni-freiburg.de/studiengaenge/bachelor
Weiterführende FAQ zum Masterstudiengang 'Ethnologie'
Wie viele ECTS muss ich insgesamt im M.A. Studium erwerben?
Im Masterstudiengang Ethnologie sind insgesamt 120 ECTS-Punkte zu erwerben.
Weitere Informationen können Sie der Prüfungsordnung entnehmen die Sie hier finden.
Was passiert, wenn ich eine Prüfung im M. A. Studium nicht bestehe?
§ 17 Bestehen und Nichtbestehen von Prüfungsleistungen
(3)
Ist eine studienbegleitende Prüfungsleistung nicht bestanden oder gilt sie als nicht bestanden, erteilt der Prüfungsausschuss dem/der Studierenden hierüber einen schriftlichen Bescheid, der auch darüber Auskunft gibt, ob und gegebenenfalls innerhalb welcher Frist die Prüfung wiederholt werden kann und ob der/die Studierende sich für die Wiederholungsprüfung anmelden muss. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
(4) Eine schriftliche Prüfungsleistung, die von nur einem Prüfer/einer Prüferin zu bewerten ist, ist von einem/einer zweiten vom Prüfungsausschuss bestimmten Prüfer/Prüferin zu bewerten, wenn der/die erste Prüfer/Prüferin sie mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet hat und diese Bewertung das endgültige Nichtbestehen der Masterprüfung zur Folge hätte. Die Note ergibt sich in diesem Fall als das arithmetische Mittel der beiden Einzelbewertungen. Für mehr Infos sehen Sie bitte hier nach.
Wie setzt sich die Abschlussnote des M.A. zusammen?
Die Gesamtnote der Masterprüfung wird aus der gemeinsamen Note für die Masterarbeit (25 ECTS-Punkte) und der mündlichen Masterprüfung (5 ECTS-Punkte) sowie der gemeinsamen Note für die studienbegleitenden Prüfungsleistungen gebildet. Details zur Berechnung und zur Gewichtung einzelner Noten findet man in den Prüfungsordnungen auf den Seiten der GEKO:
• http://www.geko.uni-freiburg.de/studiengaenge/master/pruefungsordnungen/ethnologie
• http://www.geko.uni-freiburg.de/studiengaenge/master/pruefungsordnungen/allgbest.pdf
Weitere Fragen
Ihr habt noch Fragen, die hier nicht beantwortet werden?
Solltet ihr noch Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, schreibt eine eMail an hiwi@ethno.uni-freiburg.de oder wendet euch an die entsprechenden MitarbeiterInnen des Instituts.
Die FAQ dienen lediglich der Information. Für rechtsverbindliche Auskunft besuchen Sie bitte die Homepage des Prüfungsamtes.
Service
Gutachten und Empfehlungsschreiben
eMail-Verteiler für Studierende
Für Informationen zu aktuellen Veranstaltungen und sonstige Mitteilungen besitzt das Institut einen Email-Verteiler für Studierende.
Bei Interesse bitten wir, eine Email an student-on@ethno.uni-freiburg.de zu senden.
Um sich aus dem Verteiler auszutragen, schicken Sie bitte eine Email an student-off@ethno.uni-freiburg.de.
Speziell für Masterstudierende gibt es einen weiteren Verteiler, für den man sich unter
master-on@ethno.uni-freiburg.de anmelden kann.
Geräte- und Softwareausleihe
Im Sekretariat können für Referate in Veranstaltungen des Instituts für Ethnologie Beamer, Laptops und Boxen ausgeliehen werden. Bitte reservieren Sie die Geräte per Email mit Angabe des Zeitraumes der Ausleihe und des Seminartitels. Die Geräte können kurz vor Veranstaltungsbeginn im Sekretariat abgeholt werden.
Den Studierenden stehen außerdem eine begrenzte Anzahl von Aufnahmegeräten zur Verfügung. Daher sind alle angehalten, sich an die Ausleihbedingungen zu halten und die Geräte nach Gebrauch schnellstmöglich abzugeben.
Es sind MD-Player, MC-Player sowie digitale USB-Diktiergeräte mit Zubehör wie Netzteil, Kopfhörer, Mikro vorhanden.
Diese Geräte müssen bis spätestens einen Werktag vor der Ausleihe per Email bestellt werden und können dann am nächsten Tag zu den Öffnungszeiten des Sekretariats abgeholt werden.
Sollte ein gewünschtes Gerät nicht verfügbar sein, werden wir Ihnen dies mitteilen.
Bitte bringen Sie zur Ausleihe unbedingt ihren Personalausweis und ihre Unicard mit.
Zum Digitalisieren und Transkribieren von Aufnahmen bietet die Internetseite http://www.audiotranskription.de/ fachkundige Einführungen, News, Ratschläge und kostenlose Programme an, die sich in der Praxis bewährt haben und den Übertragungsvorgang sowie die Transkription erheblich erleichtern.
Geräteausleihe und Medienservice: UB
Auch die Universitätsbibliothek Freiburg verfügt über einen Geräteentleih-Service, welcher ein vielfältiges Angebot umfasst. Dazu zählen unter anderem Video- und Fotokameras, Zubehör und Mikrofone. Unter https://www.ub.uni-freiburg.de/nutzen-leihen/geraeteausleihe/ können Sie sich über den Bestand informieren und eine Onlinereservierung vornehmen.
Die UB bietet darüber hinaus auch Medienarbeitsplätze an, zu denen auch Schnittplätze (Video und Audio), Studios sowie Sichtungsplätze des Videoarchivs zählen. Nutzen Sie für mehr Informationen den Medienservice im Parlatorium (3. OG), oder informieren Sie sich online unter https://www.ub.uni-freiburg.de/lernort/arbeitsplaetze/medienarbeitsplaetze/. Hier können Sie auch Reservierungen von Arbeitsplätzen für Ihre Medienprojekte buchen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass das Angebot nur von Mitgliedern der Universität Freiburg für universitäre Zwecke genutzt werden kann.
Geräteausleihe und Software: Rechenzentrum
Weiterhin besteht die Möglichkeit, ebenfalls den Geräteentleih-Service des Rechenzentrums zu nutzen: https://www.rz.uni-freiburg.de/services/leihgeraete.
Das Rechenzentrum bietet hier auch Notebooks und Spezialgeräte wie Misch- und Sprachpulte sowie Leinwände an.
Das Rechenzentrum beschafft Software für die PC- und Lehrpools und koordiniert die Beschaffung von Campus- und Sammellizenzen für alle Einrichtungen. Über den Softwareshop können Institute, Einrichtungen und auch Studierende Software zu vergünstigten Konditionen (Forschung und Lehre) erwerben. Hier finden Sie eine Übersicht zum Angebot, sowie zu Campus- und Sammellizenzen: https://www.rz.uni-freiburg.de/services/beschaffung/software.
Speziell für Abschlussarbeiten in der Ethnologie interessant, gibt es hier auch beispielsweise Leihlizenzen für MAXQDA: Einem Programm für Qualitative und Quantitative Daten- und Textanalyse. Studierende der Universität können über das Rechenzentrum zentral beschaffte Lizenzen für MaxQDA Plus kostenlos leihen oder MAXQDA Analytics Pro auf dem Campus nutzen. Es stehen außerdem Netzwerklizenzen für die Nutzung auf privaten Rechnern zur Verfügung, seit Ende 2020 gibt es auch drei von der Fachschaft Ethnologie beschaffte Lizenzen, die über das Rechenzentrum bezogen werden können. Diese werden als Leihe für Studierende, welche Ihre Abschlussarbeit (Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit) schreiben, für einen Zeitraum von 3 Monaten verliehen. Unter diesem Link ist das weitere Vorgehen zur Ausleihe einer Netzwerklizenz beschrieben (bitte geben Sie bei der Ausleihe an, dass Sie Studierende der Ethnologie sind): https://www.rz.uni-freiburg.de/services/beschaffung/software/maxqda
Beachten Sie auch, dass eingeschriebene Studierende in Baden-Württemberg seit Dezember 2013 die Möglichkeit haben, Microsoft Office 365 Pro Plus kostengünstig zu beziehen: http://www.rz.uni-freiburg.de/services/beschaffung/software/Office%20365?set_language=en
Medienpraxis in der UB Freiburg
Die UB verfügt des Weiteren über ein Umfangreiches Schulungsangebot zur Medienpraxis und bietet dafür Kurse im Medienzentrum an. Diese können über das Campus Management – HISinOne eingesehen und gebucht werden. Auch zu Zitationsprogrammen (insbesondere Citavi) bietet die Universitätsbibliothek Schulungen an. Unter https://www.rz.uni-freiburg.de/kurse/studierende/citavi_ub finden Sie eine Übersicht der angebotenen Termine zur jeweiligen Semesterzeit.
Richtlinien zur Ausarbeitung einer wissenschaftlichen Arbeit (Referat, Hausarbeit, Abschlussarbeit)
In jedem Fall beizulegen ist der Arbeit eine
Plagiatserklärung.
Zusätzlich zur Abgabe bei der dozierenden Person bitten wir um Einsendung in PDF Format für das digitale Archiv:
archiv@ethno.uni-freiburg.de
in der Form: Jahr-PL/SL-Dozent*in-Kurs(Stichwort)-Student*in
Die Arbeiten werden dort für den vorgeschriebenen Zeitraum gespeichert und danach gelöscht. (Genauere Informationen in den Richtlinien)
Zur weiteren Orientierung:
Wissenschaftliches Arbeiten und Schreiben
(Homepage der Soziologie)
Video-Präsentation zur Einführung in die Recherchemethoden für Ethnologiestudierende:
https://ilias.uni-freiburg.de/goto.php?target=crs_1896640&client_id=unifreiburg
Das Passwort zum Video bitte per Mail an hiwi@ethno.uni-freiburg.de anfordern.
Einsicht in Hausarbeiten
Einzelne Seminararbeiten können nach Absprache eingesehen werden. Das Kopieren von Arbeiten ist nicht gestattet.