Studienberatung
Im Studienalltag tauchen immer wieder Fragen auf, die sich auf verschiedene Abläufe beziehen: Wie ist die An- und Abmeldung zu den verschiedenen Prüfungsarten geregelt? Was ist beim Verfassen wissenschaftlicher Texte zu beachten? Wie bekomme ich ein Gutachten? Welche Unterstützungsangebote gibt es für unterschiedliche Lebenssituationen? Auf welche Antidiskriminierungsstrukturen kann ich zurückgreifen? Und wie läuft ein Fach- oder Hochschulwechsel ab? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.
Weitere Informationen zur Planung und Organisation Ihres Studiums finden Sie auf der Webseite Ihres Studiengangs.
Prüfungs- & Studienleistungen
Im Verlauf Ihres Studiums sind zwei verschiedene Arten von Leistungen zu erbringen: benotete, endnotenrelevante Prüfungsleistungen (PL) und unbenotete Studienleistungen (SL).
Dabei ist zu beachten, dass sich die Verfahren zur An- und Abmeldung von Prüfungs- und Studienleistungen unterscheiden. Die folgenden Tabellen bieten Ihnen hierzu eine Übersicht.
Für die POen 2024 gilt außerdem: Falls die Prüfungsordnung eine Kombination aus Studien- und Prüfungsleistung (SL+PL) vorsieht, ist in HISinOne (nur) eine Prüfungsleistung anzumelden.
Anmeldung
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Prüfungsleistung |
Studienleistung |
Anmeldung |
über HISinOne (Anleitung im Wiki), Zugehöriges Symbol:
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über HISinOne (Anleitung im Wiki), Zugehöriges Symbol: |
Anmeldungszeitraum |
Jeweils begrenzt auf die 4. Vorlesungswoche des Semesters! Die semesterspezifischen Termine werden jeweils von der Gemeinsame Kommission der Philologischen und der Philosophischen Fakultät (GeKo) bekannt gegeben. |
Für das Wintersemester: jeweils 1. November bis 15. Januar Für das Sommersemester: jeweils 1. Mai bis 15. Juni |
Status bei/ nach erfolgreicher Anmeldung auf HISinOne: |
zugelassen |
registriert |
Hinweise |
In Ausnahmefällen können Prüfungsleistungen auch per Papierformular über die GeKo angemeldet werden. Einen Vordruck („Formular zur schriftlichen Anmeldung“) finden Sie hier. Achtung: Auch hierbei gelten die angegebenen Fristen! |
Bei Problemen werden Sie sich mit folgenden Angaben per Mail an die zuständige Studiengangkoordination (BA, MA):
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Abmeldung, Erkrankung, Wiederholung
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Prüfungsleistung |
Studienleistung |
Abmeldung |
Sofern es sich bei der Prüfungsleistung um eine Erstprüfung handelt, ist die Abmeldung gegenüber dem Prüfungsausschuss der GeKo so früh wie möglich, jedoch spätestens zwei Tage vor der Prüfung, zu erklären. Genaue Angaben und ein Formular finden Sie hier.
Achtung: Bei Wiederholungsprüfungen besteht diese Möglichkeit nicht. |
Von Studienleistungen können Sie sich während des oben genannten Anmeldezeitraums selbst in HISinOne abmelden.
Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Abmeldung per E-Mail an die Studiengangkoordination (BA, MA) möglich. Dafür sind folgende Angaben notwendig:
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Erkrankung an Prüfungsterminen |
Können Sie eine Prüfungsleistung aus gesundheitlichen Gründen nicht erbringen, senden Sie bitte ein ärztliches Attest an den Prüfungsausschuss der GeKo und beantragen den Rücktritt von der Prüfung. Der prüfenden Lehrperson brauchen Sie kein Attest vorzulegen, eine kurze Mitteilung per Mail ist jedoch wünschenswert. |
Bei Studienleistungen können Sie im Krankheitsfall direkt mit der Lehrperson eine Regelung vereinbaren. |
Wiederholung einer Prüfung |
Im Falle einer nicht bestandenen Prüfungsleistung erhalten Sie ein Schreiben der GeKo mit einem Anmeldebogen zur Wiederholungsprüfung. Die hierin angegebenen Fristen sind unbedingt zu beachten! Der Termin für die Wiederholungsprüfung ist mit der Lehrperson abzustimmen. In der Regel ist die Wiederholungsprüfung in dem auf die nicht bestandene Prüfung folgenden Semester, spätestens jedoch in dem darauffolgenden Semester abzulegen. Auf Antrag kann dieser Zeitraum verlängert werden. |
Im Falle einer nicht bestandenen Studienleistung können Sie sich erneut eigenständig für eine Studienleistung in dem entsprechenden Modul anmelden. |
Weitere Hinweise
Welche Art der Leistung in welcher Lehrveranstaltung zu erbringen ist, legt die Prüfungsordnung fest. Oft ist dabei auch SL/PL oder SL/SL+PL zu lesen. In diesen „Schrägstrich“-Fällen, können Sie selbst entscheiden, in welcher Lehrveranstaltung Sie (nur) die Studienleistung und in welcher die Prüfungsleistung, bzw. die Studienleistung plus Prüfungsleistung erbringen wollen. Dabei gilt, dass pro Modul höchstens eine PL zu erbringen ist.
Für Studiengänge mit Prüfungsordnungen ab 2024 finden Sie weitere Angaben zu Form und Umfang der Studien- und Prüfungsleistungen in dem für Ihren Studiengang gültigen Modulhandbuch (BA Hauptfach, BA Nebenfach, MA).
Darüber hinaus werden die konkreten Leistungsanforderungen für alle Studiengänge mit Ankündigung der Lehrveranstaltung auf HISinOne veröffentlicht.
Hilfestellungen zum wissenschaftlichen Schreiben
Wissenschaftliches Schreiben gehört zum Grundhandwerk Ihres Studiums. Als solches will und kann es erlernt werden. Neben inhaltlichen und sprachlichen Aspekten spielen dabei auch eine Reihe formaler Konventionen eine Rolle. Die wichtigsten Richtlinien und einige weitere Hilfestellungen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Leitfaden für Seminar- und Abschlussarbeiten
Bei der Ausarbeitung von Seminar- und Abschlussarbeiten sind verschiedene formale Vorgaben zu beachten. Am Institut haben wir uns auf die folgenden Vorgaben verständigt, die wir im „Leitfaden für Seminar- und Abschlussarbeiten“ zusammengestellt haben.
Desweitern ist bei der Abgabe folgendes zu beachten:
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In jedem Fall ist der Arbeit eine Plagiatserklärung beizulegen. Diese soll sich bitte im „Anhang“ nach dem „Literaturverzeichnis“ befinden und in einem gesammelten Dokument abgegeben werden (nicht separat!)
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Die PDF-Datei soll folgendermaßen benannt werden: Jahr-PL/SL -Kurstitel(Stichwort)-Nachname Student*in
Zum Beispiel:
Zur weiteren Orientierung
Auf der Webseite des Soziologischen Instituts hat die Kollegin Dr. Dominique Schirmer weitere hilfreiche Ressourcen zum Thema wissenschaftliches Arbeiten und Schreiben gesammelt und bereitgestellt, auf die wir hier gerne verweisen.
Zur Recherche ethnologischer Publikationen finden Sie über die Seite der Universitätsbibliothek eine Linksammlung der wichtigsten Datenbanken und Portale. Dazu gehören z.B.
Hier finden Sie einen kurzen Leitfaden der Universität Freiburg zur Verwendung von geschlechtersensibler Sprache.
Gutachten und Empfehlungsschreiben
Wer sich auf ein Stipendium, ein Praktikum oder Studienplatz bewirbt, benötigt häufig ein Gutachten oder, zur Ergänzung der eigenen Bewerbung, ein Empfehlungsschreiben. Das Institut stellt Ihnen gerne ein solches Dokument aus. Wenden Sie sich hierfür bitte rechtzeitig an eine geeignete Lehrperson und beachten Sie folgenden Hinweise.
Unterstützung in allen Studiensituationen
Die zentrale Abteilung Gleichstellung, Diversität und akademische Personalentwicklung hat auf ihrer Webseite eine umfassende Übersicht über die Anlauf- und Beratungsstellen der Universität Freiburg, des Studierendenwerks Freiburg-Schwarzwald und (in) der Stadt Freiburg bereit gestellt, welche u.a. die Themen Antidiskriminierung, sexuelle Belästigung und Stalking, Studieren/Arbeiten und Care-Arbeit, und Gesundheit abdecken.
Einige institutsspezifische Hinweise haben wir im Folgenden zusammengestellt, die wir in Zukunft weiter ergänzen werden.
Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Studierende mit einer Behinderung, chronischen Krankheit oder nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung, welche die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen erschwert, können einen Nachteilsausgleich beantragen. In diesem Fall bitten wir Sie, mit der jeweiligen Lehrperson in Verbindung zu treten und ggf. einen Antrag auf den Nachteilsausgleich bei der GeKo zu stellen.
Der physische Zugang zu unseren Institutsräumen in der Werthmannstraße 10 ist leider nicht barrierefrei. Um Sprechstundentermine an einem barrierefreien Ort zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Lehrperson bzw. Studienkoordination. Für den barrierefreien Besuch von Lehrveranstaltungen setzen Sie sich bitte frühzeitig mit unserem Sekretariat in Verbindung, damit die räumliche Barrierefreiheit möglichst frühzeitig sichergestellt werden kann.
Für weitere Informationen und Beratung können Sie sich an die zentrale Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wenden. Für studiengangspezifische Anliegen ist die zuständige Studiengangskoordination (BA, MA) gerne ansprechbar. Darüber hinaus bietet Studieren ohne Hürden, das Autonomes Referat für Studierende mit Beeinträchtigung und chronischer Krankheit des StuRas, Vernetzung, Beratung und Unterstützung an.
Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache (DAF)
In den deutschsprachigen B.A.-Studiengängen stehen Studierende, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, beim wissenschaftlichen Schreiben vor zusätzlichen Herausforderungen. Das Schreibzentrum an der PH Freiburg sowie das Studierendenwerk Freiburg bieten neben allgemeinen Workshops zum wissenschaftlichen Schreiben auch spezifische Veranstaltungen und Beratungen für Studierende mit Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache an.
Darüber hinaus können Sie sich mit Ihrer Lehrperson in Verbindung setzen, um Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze zu besprechen. So können Haus- und Abschlussarbeiten nach Absprache auch auf Englisch verfasst werden.
Internationale Studierende
Allgemeine Informationen sind im Portal der Universität Freiburg für Internationale Studierende gebündelt. Darüber hinaus möchten wie Sie auf das Be-Buddy-Programm des Studierendenwerks und das Tandem-Programm des Sprachlehrinstituts hinweisen. Auf studentischer Ebene vernetzt und unterstützt das Autonome Referat für Internationale Studierende des StuRas.
Falls Sie sich für unseren englischsprachigen M.A.-Studiengang Social and Cultural Anthropology interessieren, finden Sie auf der dazugehörigen Webseite spezifische Informationen für internationale Bewerber*innen.
Falls Sie ein Auslandssemester an der Universität Freiburg verbringen und Interesse an unserem Lehrangebot haben, nehmen Sie bitte mit der zuständigen Studiengangskoordination (BA, MA) Kontakt auf.
Hinweise für den Fach- oder Hochschulwechsel
Fach- und Hochschulwechsel erfolgen über das Studierendenbüro, das auf seiner Homepage über die verschiedenen Abläufe und Fristen informiert.
Allgemeine Hinweise
Leistungen aus Ihrem bisherigen Studium können auf den neuen Studiengang angerechnet werden, soweit sie den Leistungsanforderungen von Modulen oder Modulteilen der Prüfungsordnung des neuen Studiengangs entsprechen. Der Umfang der anrechenbaren Leistungen entscheidet darüber, ob und ggf. in welches höhere Fachsemester Sie eingestuft werden können. Sofern eine solche Einstufungsempfehlung in Aussicht gestellt bzw. erfolgt ist, bewerben Sie sich für ein höheres Fachsemester (ohne Zulassungsbeschränkung).
Für die Einstufungsempfehlung, Anerkennungsvorschläge und, falls erforderlich, die Studienfachberatung ist am Institut für Ethnologie die jeweilige Studiengangskoordination (BA, MA) zuständig.
Einstufung und Anerkennung von Leistungen
Die zuständige Studiengangskoordination fertigt auf Grundlage der bereits erbrachten Leistungen einen Anerkennungs- und Einstufungsvorschlag an. Die Entscheidung über die Anerkennung und die Einstufungsempfehlung trifft der Prüfungsausschuss der Gemeinsamen Kommission der Philologischen und der Philosophischen Fakultät (GeKo).
Zur Erstellung Ihres Anerkennungs- und Einstufungsvorschlags sind folgenden Dokumente und Angaben erforderlich:
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Vollständiger Name
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soweit vorhanden: Matrikel- oder Bewerbungsnummer an der Universität Freiburg
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Tabellarische Auflistung aller anrechenbaren Leistungen mit Angaben zum Lehrveranstaltungstitel, Lehrveranstaltungstypus, Semesterwochenstunden (SWS), ECTS-Bepunktung, sowie ggf. Prüfungstyp und Benotung (als Word-Dokument)
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Offizielle Leistungsübersicht/ Transcript of Records, ggf. ergänzt durch weitere Nachweise (als pdf Scans)
Bitte schicken sie die Unterlagen per E-Mail an die zuständige Studiengangskoordination (BA, MA).
Studienfachberatung (Fachwechsel nach dem 3. FS)
Bei einem Fachwechsel nach dem 3. Fachsemester benötigen Sie außerdem eine Bescheinigung über eine Studienfachberatung. Diese erhalten Sie bei der Fachstudienberatung des Studiengangs, in den Sie wechseln möchten. Bitte vereinbaren Sie hierfür rechtzeitig einen Termin mit der zuständigen Studiengangskoordination (BA, MA).
Studiengangskoordination BA

Dr. Mechthild von Vacano
+49 761 203 3583
ba-koordination@ska.uni-freiburg.de
Raum: 01012 (Werthmannstraße 10)
Buchung eines Sprechstundentermins(ILIAS-Plattform)
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Präsenz- oder Online-Terminen. Externe Personen können Sprechstundentermine per Mail vereinbaren.
Studiengangskoordination MA

Dr. Felipe Fernández
+49 761 203 2385
ma-koordination@ethno.uni-freiburg.de
Raum: 01002 (Werthmannstraße 10)
Buchung eines Sprechstundentermins(ILIAS-Plattform)
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Präsenz- oder Online-Terminen. Externe Personen können Sprechstundentermine per Mail vereinbaren.